Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
Sehr geehrter Gast,
wir freuen uns über Ihr Interesse an der Buchung einer Unterkunft bei einem Gastgeber im Albtal. Im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages werden der Gastgeber und die Tourismusgemeinschaft Albtal Plus e.V. – nachstehend „TAP“ abgekürzt -ihre ganze Kraft und Erfahrung einsetzen, um Ihren Aufenthalt so angenehm wie möglich zu gestalten. Hier zu tragen auch klare rechtliche Vereinbarung über Ihre Rechte und Pflichten als Gast und die Rechte und Pflichten ihres Gastgeber bei, die mit Ihnen in Form der nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen getroffen werden sollen. Diese Gastaufnahmebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen Ihnen und ihrem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Bitte lesen Sie diese Gastaufnahmebedingungen daher vor Ihrer Buchung sorgfältig durch.
1.1. Für Vertragsabschlüsse gilt abhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlus-ses (aufgrund der zum 01.07.2018 in Kraft tretenden neuen reiserechtlichen Vor-schriften bestimmt sich dies entsprechend der gesetzlichen Regelung nach dem Zeit-punkts des Vertragsschlusses):
1.2. Für alle Vertragsabschlüsse gilt bei Vertragsschluss vor dem 01.07.2018:
a) Die TAP ist Betreiber der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeber entspre-chender Gastgeberverzeichnisse. Soweit die TAP Unterkünfte vermittelt, hat sie zu-sätzlich die Stellung eines Reisevermittlers. Die TAP ist jedoch in keinem Fall Ver-tragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.
b) Eine etwaige Haftung der TAP aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
1.3. Für alle Vertragsabschlüsse gilt bei Vertragsschluss nach dem 30.06.2018:
a) Die TAP ist Betreiber der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeber entspre-chender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeber/Betreiber ausdrücklich bezeichnet ist.
b) Soweit die TAP eine Zusammenstellung aus Unterkunfts- und eigenen Neben-leistungen der Gastgeber (z.B. Unterkunft nebst Verpflegung) vermittelt und die eige-nen Nebenleistungen des Gastgebers keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert die-ser Leistungszusammenstellung ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal dieser Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder der TAP selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat die TAP lediglich die Stellung eines Vermitt-lers von Unterkunftsleistungen.
c) Die TAP hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistun-gen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzun-gen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der TAP vorliegen.
d) Unbeschadet der Verpflichtungen der TAP als Anbieter verbundener Reiseleis-tungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durch-führung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der TAP) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die TAP im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach b) oder c) weder Reiseveranstal-ter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnah-mevertrages. Sie haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel. Eine et-waige Haftung der TAP aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestim-mungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Teledienste und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.
1.4. Für alle Vertragsabschlüsse gilt unabhängig vom Zeitpunkt des Vertragsschlus-ses: Die vorliegenden Geschäftsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Gast-aufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlagen die von der TAP herausgegebe-nen Gastgeberverzeichnisse, Kataloge oder Unterkunftsangebote in Internetauftritten sind.
1.5. Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast andere als die vorliegen-den Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder ergänzende oder abweichende Vereinbarungen zu den vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu treffen.
2.1. Für alle Buchungsarten gilt:
a) Grundlage des Angebots des Gastgebers und der Buchung des Gastes sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Infor-mationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Klassifizierungserläuterungen) soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.
b) Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtung wird der Gast darauf hin-gewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kata-loge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk und Telemedien) abgeschlossen wur-den, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Re-gelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 5. dieser Gastaufnahmebedingungen). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Gastaufnahmevertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorherge-hende Bestellung von Ihnen als Verbraucher geführt worden; im letztge-nannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.
2.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:
a) Mit der Buchung bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.
b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung des Gast-gebers (Buchungsbestätigung) beim Gast zustande. Sie bedarf keiner Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind. Im Regelfall wird
der Gastgeber dem Gast bei mündlich oder telefonisch erfolgten Buchungs-bestätigungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbe-stätigung übermitteln. Mündliche oder telefonische Buchungen durch den Gast führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefoni-scher Bestätigung durch den Gastgeber jedoch auch dann zum verbind-lichen Vertragsabschluss, wenn dem Gast die entsprechende schriftli-che zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung nicht zugeht.
c) Unterbreitet der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch hin ein spezi-elles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelun-gen, ein verbindliches Vertragsangebot des Gastgebers an den Gast, soweit es sich hierbei nicht um eine unverbindliche Auskunft über verfügbare Unterkunft und Preise handelt. In diesen Fällen kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestätigung durch den Gastgeber bedarf, zu Stande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Ein-schränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch ausdrückliche Er-klärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.
2.3. Bei Buchungen, die im Internet erfolgen, gilt für den Vertragsab-schluss:
a) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig bu-chen“ bietet der Gast dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahme-vertrages verbindlich an. Dem Gast wird der Eingang seiner Buchung un-verzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
b) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seiner Buchungsangaben. Der Gastgeber ist vielmehr frei in seiner Ent-scheidung, das Vertragsangebot des Gastes anzunehmen oder nicht.
c) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande.
2.4. Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm (Bu-chung in Echtzeit), so kommt der Gastaufnahmevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Buchungsbestätigung beim Gast zu Stande. In diesem Fall wird dem Gast die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Gastauf-nahmevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Gast diese Mög-lichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Im Regelfall erhält der Gast zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermittelt. Der Zugang einer solchen zu-sätzlich übermittelten Buchungsbestätigung ist jedoch nicht Vorausset-zung für die Rechtsverbindlichkeit des Gastaufnahmevertrages.
3.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und aus-gewiesen sein können Kurbeitrag/Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchs-abhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in An-spruch genommen werden.
3.2. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungs-bestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.
3.3. Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung von bis zu 20% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistungen und gebuchter Zu-satzleistungen verlangen, soweit im Einzelfall zur Höhe der Anzahlung nichts anderes vereinbart ist.
3.4. Der Gastgeber kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach de-ren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage sowie für Zu-satzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungs-leistungen, Entnahmen aus der Minibar) abrechnen und zahlungsfällig stel-len.
3.5. Zahlungen in Fremdwährungen sind nicht möglich. Kreditkartenzah-lungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allge-mein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.
3.6. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz einer Mah-nung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht voll-ständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit er
Gastaufnahmebedingungen der Tourismusgemeinschaft Albtal Plus e.V.; Stand: Oktober 2017
selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und von ihm Rücktrittskosten gemäß Ziff. 5 dieser Bedingungen zu for-dern.
4.1. Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne beson-dere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.
4.2. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis 18:00 Uhr oder zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.
b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gel-ten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesem Gastaufnahmebedingungen entsprechend.
c) Für Belegungszeiten, in denen der Gast aufgrund verspäteter Anreise die Unterkunft nicht in Anspruch nimmt, gelten die Bestimmungen über den Rücktritt bzw. die Nichtanreise des Gastes in diesem Gastaufnahme-bedingungen entsprechend. Der Gast hat für solche Belegungszeiten keine Zahlungen an den Gastgeber zu leisten, wenn der Gastgeber vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Ankunft bzw. der Nichtbele-gung einzustehen hat.
4.3. Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Ab-reisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten. Ein Anspruch der Nutzungen der Einrichtungen des Unter-kunftsbetriebs des Gastgebers nach 12:00 Uhr des Abreisetages besteht nur im Falle eines diesbezüglichen allgemeinen Hinweis des Gastgebers oder einer mit dieser im Einzelfall getroffenen Vereinbarung.
5.1. Im Falle Ihres Rücktritts oder der Nichtanreise des Gastes bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltsprei-ses einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleis-tungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Ein-zelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastge-ber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rück-trittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.
5.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäfts-betriebes, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Be-rücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
5.3. Soweit dem Gastgeber für den vom Gast gebuchten Zeitraum eine anderweitige Belegung möglich ist, wird er sich auf seinen Anspruch nach Ziff. 6.1 die Einnahmen aus einer solchen anderweitigen Belegung, soweit eine solche nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
5.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, ist der Gast verpflichtet, unter Be-rücksichtigung gegebenenfalls nach Ziff. 5.3 anzurechnender Beträge an den Gastgeber die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkos-ten), jedoch ohne Berücksichtigung von Kurbeiträgen:
5.5. Es bleibt dem Gast ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzu-weisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwen-dung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
5.6. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenver-sicherung dringend empfohlen.
5.7. Die Rücktrittserklärung ist bei allen Buchungen direkt an den Gastge-ber zu richten und sollte im Interesse des Gastes in Textform erfolgen.
6.1. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.
6.2. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Stö-rungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Unterbleibt diese Mängelanzeige des Gastes schuldhaft, können Ansprüche des Gastes
an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.
6.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störun-gen kündigen. Der Gast hat dem Gastgeber zuvor im Rahmen der Mängel-anzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofor-tige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Inte-resse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder dem Gast aus solchen Gründen die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
7.1. Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Kör-pers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gast-gebers oder eines der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruht.
7.2. Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sa-chen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.
7.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Eintrittskar-ten, Karten für Beförderungsleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbe-suche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermit-telt werden, soweit diese in der Ausschreibung bzw. der Buchungsbestäti-gung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
8.1. Der Gastgeber weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucher-streitbeilegung darauf hin, dass er derzeit nicht an einer freiwilligen Ver-braucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern die Teilnahme an einer Einrich-tung zur Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Gastaufnah-mebedingungen für den Gastgeber verpflichtend würde, wird der Gast hierüber in geeigneter Form informiert. Für alle Gastaufnahmeverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, wird auf die eu-ropäische Online-Streitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consum-ers/odr/ hingewiesen.
8.2. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gastgeber und dem Gast findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
8.3. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.
8.4. Für Klagen des Gastgebers gegen den Gast ist dessen Wohnsitz maß-gebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohn-/Ge-schäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder de-ren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gast-gebers vereinbart.
8.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäi-schen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.
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Schlossplatz 3
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Telefon: 07243 354979-0
E-Mail: info@albtal-tourismus.de
Vorsitzender: Bürgermeister Norbert Mai
Sitz des Vereins: Ettlingen
Vereinsregister: VR 36.949